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Fehler im System – E-Auto!

Also nicht wirklich im System der E-Autos, vielmehr in der Vermarktung der selbigen – besonders wenn es sich nicht um Neufahrzeuge handelt.

Denn Neufahrzeuge werden umfangreich durch unseren Staat mit Förderprämien bedacht und genau das ist das Problem der Gebrauchtfahrzeuge mit diesen förderfähigen Antrieben.

Überall kann man lesen, dass gebrauchte Plug-In Hybride und E-Fahrzeuge gebraucht sich die Räder platt stehen bzw. einem überdimensionalem Wertverlust unterliegen. Das mit den extrem hohen Standzeiten ist richtig, das mit dem Wertverlust kann man so sehen, wenn man gerne eine negative oder populistische Schlagzeile produzieren (oder sollte ich sagen provozieren) möchte.

Der Fehler im System ist relativ schnell identifiziert und die ganze Thematik löst sich auf, wenn man folgende Dinge genauer betrachtet:

Wie wird ein Restwert errechnet?

Man nehme den ehemaligen Bruttolistenpreis des Autos als Neufahrzeug und ziehe den Wertverlust anhand von Alter, Laufleistung und ggfls. Zustand ab und schon kann man – wie seit Jahrzenten etabliert – den Preis für ein gebrauchtes Auto bestimmen und auch meist auf dem Gebrauchtwagenmarkt durchsetzen.

Rabatte werden nicht zur Minderung des Gebrauchtwagenpreises herangezogen, schließlich liegt das ja im Geschick jedes einzelnen Neuwagenkäufers.  Also bleibt als einzige Messgröße der Listen-Neupreis des jeweiligen Autos im jeweiligen Zulassungszeitraums.

Und genau dieses System wird weiter auch bei den E-Autos und den förderfähigen Hybriden und Co. angewandt. Ungeachtet der Tatsache das diese Fahrzeuge zwar einen Listen-Neupreis haben, dieser aber nie tatsächlich bezahlt wird da hier staatliche Förderungen in Höhe von bis zu 9.000 Euro greifen. Einfach ausgedrückt kann man sagen, dass kein Endkunde den Listenpreis bezahlt, sondern maximal den Listenpreis abzüglich der staatlichen Förderung.

Warum also wird bei der Berechnung des Gebrauchtwagenpreises der Listenpreis als Berechnungsgrundlage herangezogen und nicht der tatsächliche Preis, nämlich abzüglich der Prämie in dessen Genuss ja nun mal jeder Endkunde kommt.

Und genau das ist der Fehler im System E-Auto – wie gesagt nicht im Auto, sondern im System. Wie so häufig, wenn sich unsere Regierung in die Marktwirtschaft einmischt und den guten Gedanken der Förderung nicht zu Ende denkt. Die Leittragenden dieser Situation sind die Autohändler. Was machen mit einem Gebrauchten, der von Anfang an zu optimistisch an einen zu erzielenden Verkaufspreis herangeht? Eine Frage die sich im Moment nicht beantworten lässt.

Zum Untermauern diese Tatsache habe ich einen Marktcheck mit zwei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben durchgeführt. Einem Renault Zoe der mit einer Summe von 9.000 Euro durch den Staat gefördert wird und einem Mercedes GLE 350de Plug -In Hybrid, der Aufgrund seines Neupreises von über 65.000 Euro nicht mehr gefördert wird. Das Ergebnis war erschreckend und aufschlussreich zugleich. Die angebotenen Renault Zoes in Deutschland mit einer Zulassung in 2019 stehen im Schnitt über alle Angebote 145 Tage in den deutschen Gebrauchtwagenbörsen*, der Mercedes dagegen hat über alle Angebote eine durchschnittliche Standzeit von gerade mal 47 Tage. Beim Daimler funktioniert die Restwertermittlung wunderbar da hier aufgrund des hohen Anschaffungspreises keine Störfaktoren greifen.

Richtigerweise müssen also bei der Restwertermittlung und zur erfolgreichen Vermarktung der förderfähigen, gebrauchten Fahrzeuge die stattliche Umweltpräme in Abzug gebracht werden – dann klappts auch wieder mit einem marktgerechten Preis und einer erfolgreichen E-Mobilität auch im Gebrauchtwagen Sektor.

Ralf Markert

GNS PRESS Stuttgart

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