StartseiteAllgemeinDie Betreibung – Ihr Ablauf, Ihre Folgen und was Sie dagegen tun können

Die Betreibung – Ihr Ablauf, Ihre Folgen und was Sie dagegen tun können: OnPrNews.com

Die Betreibung

Viele Schweizerinnen und Schweizer sind überrascht, wenn Sie das erste Mal einen Zahlungsbefehl erhalten oder erfahren, dass eine Betreibung gegen sie läuft. Das treibt einem schon mal den Angstschweiß beim Schellen an der Tür ins Gesicht. Plötzliche Liquiditätsengpässe führen zur Anhäufung von nicht bezahlten Rechnungen und die Mahnungen flattern ins Haus. Hier erfahren Sie alles wichtige über die Betreibung.

Bei einer Betreibung handelt es sich um ein Verfahren zur Eintreibung von Geldschulden. Hier wird die Bezahlung einer Geldschuld mit staatlichem Druck versucht durchzuführen. Betreibungen werden in der Schweiz durch Betreibungsämter realisiert.

So läuft eine Betreibung ab

Erhalten Gläubiger nach mehrmaligen Zahlungserinnerungen und Mahnungen ihr Geld nicht, haben sie die Möglichkeit die Betreibung einzuleiten. Dazu müssen sie sich an ihr zuständiges Betreibungsamt wenden und ein Betreibungsbegehren einreichen. Daraufhin erhält der Schuldner vom Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl. Nun besteht für den Gläubiger die Möglichkeit die Schuld zu begleichen, damit das Verfahren eingestellt wird. Zahlt er seine Schulden nicht und bestreitet die Forderung nicht, wird die Pfändung eingeleitet. Fechtet der Schuldner das Vorhandensein seiner Schuld an, so muss der Gläubiger ein Rechtsöffnungsbegehren eröffnen und seine Forderung beweisen.

Der Zahlungsbefehl

Ein Zahlungsbefehl gilt als die letzte Zahlungsaufforderung vom Gläubiger, bevor er das Betreibungsverfahren einleiten kann.  Aber es bedeutet noch nicht, dass der Betreibungsbeamte bereits vor der Türe steht – es ist sozusagen die letzte Warnung. Durch den Zahlungsbefehl wird der Schuldner vom Betreibungsamt aufgefordert die Schulden ab Eingang des Zahlungsbefehls innerhalb 20 Tagen zu zahlen oder sich innert 10 Tagen nach Zustellung gegen den Zahlungsbefehl zu wehren.

Was kann ich gegen eine Betreibung tun? 

  • Sind Sie als Schuldner nicht mit der betriebenen Forderung einverstanden, so müssen Sie dem Übermittler des Zahlungsbefehls dies sofort mitteilen oder binnen 10 Tagen nach Zustellung dies dem Betreibungsamt mündlich oder schriftlich mitteilen. Damit erheben Sie den sogenannten Rechtsvorschlag, welcher die Einstellung der Betreibung bewirkt.
  • Sind Sie der Meinung, dass die Betreibung ungerechtfertigt erfolgt ist, haben Rechtsvorschlag eingereicht und der Gläubiger hat das Betreibungsverfahren nicht mehr fortgeführt? Dann können Sie nach 3 Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls ein Begehren an das Betreibungsamt richten und um Löschung Ihrer Betreibung bitten.
  • Haben Sie den Betrag bereits gezahlt oder haben sich auf andere Art mit Ihren Gläubigern geeinigt? Dann dürfen Sie nun von Ihren Gläubigern eine Erklärung verlangen, worin er seine Betreibung widerruft. Diese müssen Sie dem zuständigen Betreibungsamt zukommen lassen.
  • Sie haben einen Zahlungsbefehl, der bereits älter als 5 Jahre ist? Zahlungsbefehle, die älter als fünf Jahre sind, werden automatisch gelöscht, da ein Verfahren hier nicht mehr infrage kommt.

Was kann im schlimmsten Fall bei einer Betreibung passieren?

Wurde kein Rechtsvorschlag erhoben oder dieser durch eine Rechtsöffnung beseitigt, kann der Gläubiger nach 20 Tagen bis maximal 1 Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehls die Betreibung fortführen. Nun wird das Betreibungsamt aktiv und führt die Betreibung durch.

Es gibt 3 verschiedene Arten der Betreibungen, die je nach Person des Schuldners und der Schuldenart eingesetzt werden:

  1. Die Betreibung auf Pfändung: Hier wird das Einkommen verpfändet und mit dem gepfändeten Einkommen offene Schulden bezahlt. Falls das Einkommen des Schuldners nicht reicht, werden ebenso seine Vermögenswerte gepfändet. Sollte trotz Einkommensverpfändung und Verwertung der Vermögensgegenstände immer noch offene Schulden existieren, so erhalten die Gläubiger für ihren offenen Betrag einen Verlustschein.
  2. Pfandverwertung: Hier wird das zur Sicherheit hinterlegte Pfand verwertet. Dabei gibt es einmal das Grundpfand (gilt für Grundstücke) oder Faustpfand. Bei der Pfandverwertung ist  bereits dem Gläubiger und dem Schuldner bei der Schuldenaufnahme das hinterlegte Pfandstück bekannt.
  3. Konkurs: Bei einem Konkurs werden die  gesamten Vermögenswerte des Schuldners zur Bezahlung aller offenen Schulden verwendet. Betreibung auf Konkurs gilt für juristische Personen wie für Inhaber einer Einzelfirma, Aktiengesellschaften, GmbH, usw..

Falls Sie sich gerade mit Betreibungen beschäftigen, weil es Sie selbst betrifft, möchten wir Ihnen Mut zusprechen. Wenn Sie rasch agieren, können Sie Betreibungen aus der Welt schaffen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Kreditinstitut oder gleich einem professionellem Schuldnerberater, um ein Entschuldungskonzept zu erstellen.

https://schuldenforum.com/betreibung-ablauf-folgen-dagegen-tun/

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