StartseitePolitik und RechtKeine Ermäßigung bei Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privat gehaltener Beteiligung

Keine Ermäßigung bei Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privat gehaltener Beteiligung: OnPrNews.com

Keine Ermäßigung bei Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privat gehaltener Beteiligung

Für den Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gelten der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG nicht.

Wird die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft verkauft, kann der Veräußerungsgewinn nach § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) oder § 17 EStG besteuert werden. Maßgeblich ist u.a., ob die Beteiligung im Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehalten wurde, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Wurde eine einhundertprozentige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen gehalten, ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26. Januar 2022 eine Besteuerung nach § 16 EStG nicht möglich. Der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG können dann nicht in Anspruch genommen werden (Az.: 2 K 2668/19).

Der Kläger in dem Verfahren hatte 2017 seinen 100-Prozent-Anteil an einer GmbH verkauft und den Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 16 EStG angegeben. Das Finanzamt besteuerte den Veräußerungsgewinn hingegen nach § 17 EStG. Dies begründete es damit, dass die günstigere Besteuerung nach § 16 EStG nur möglich sei, wenn die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen zähle. Hier sei sie allerdings im Privatvermögen gehalten worden.

Die Klage gegen die Entscheidung des Finanzamts blieb erfolglos. Das FG Düsseldorf erklärte, dass bei der Besteuerung von im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Anteilen § 17 EStG Anwendung finde. Dabei sei auch mit Blick auf den nach § 16 EStG höheren Freibetrag kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsverbot festzustellen. Die frühere Gleichbehandlung von Veräußerungsgewinnen nach § 16 EStG und Veräußerungsgewinnen nach § 17 EStG sei schon durch die Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 EStG auf 1 Prozent des Nennkapitals und dem Systemwechsel zum Teileinkünfteverfahren aufgehoben worden, so das FG Düsseldorf.

Das Finanzgericht führte weiter aus, dass die Besteuerungssysteme von (Mit-) Unternehmern und Anteilseignern von Kapitalgesellschaften zwei unterschiedliche Sachverhalte seien, die differenziert zu betrachten seien.

Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden beraten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Keine Ermäßigung bei Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privat gehaltener Beteiligung

10. jährlicher ET Embassy-Day, ein Meilenstein bei der Vorbereitung auf die Rückkehr der Außerirdischen

Der 10. jährliche ET Embassy-Day markiert einen Meilenstein bei der Vorbereitung...

GREGOR: KI-Grundbuchleser für Grundbuchorganisation

Künstliche Intelligenz vereinfacht und beschleunigt die Arbeit mit Grundbuchauszügen Düsseldorf, März 2024....

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

ARAG Experten befassen sich mit der Gleichbehandlung im Arbeitsleben Am 8. März...

Steuererklärung für 2022 noch nicht abgegeben?

Die Abgabefrist für das Veranlagungsjahr 2022 ist längst abgelaufen, zumindest für...

Rechtsicher im Internet

Probleme und Lösungen ## I. Einführung Das Internet eröffnet vielfältige Möglichkeiten, geht jedoch...

Cyber-Kriminalität – Herausforderung im Handelsrecht

Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht Cyber-Kriminalität ist auch im Handelsrecht ein großes...

Berliner Testament und Erbschaftssteuer

Berliner Testament und Erbschaftssteuer Das Erbrecht kennt das Berliner Testament. Es...

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier – Selbstanzeige möglich

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich Airbnb-Vermietern droht Ärger mit...