StartseitePolitik und RechtRentenversicherungsbeiträge ab 2023 zu 100 Prozent absetzbar

Rentenversicherungsbeiträge ab 2023 zu 100 Prozent absetzbar: OnPrNews.com

Ab dem Steuerjahr 2023 können Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge endlich mit der Steuererklärung vollständig abgesetzt werden. „Die Gesetzesänderung bringt den Steuerpflichtigen immerhin rund vier Prozent mehr Steuerabzug für das Veranlagungsjahr 2023“, erklärt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Das Vorziehen dieser Maßnahme um zwei Jahre durch die Regierungskoalition ist eine Reaktion auf die legendären BFH-Urteile zur Doppelbesteuerung von Renten im Mai 2021. Eine zukünftige Doppelbesteuerung und damit weitere einhergehende Klagen sollen so vermieden werden.

Welche Altersvorsorgebeiträge können abgesetzt werden?

Hintergrund der mit dem Jahr 2005 begonnenen Übergangsphase der Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen ist die Umstellung der Systematik der Rentenbesteuerung. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde diese allmählich von einer vorgelagerten in eine nachgelagerte Besteuerung umgewandelt. Davon betroffen sind alle Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskasse, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Basisrentenverträge nach „Rürup“. Ohne erneute Gesetzesänderung wären im Jahr 2023 immerhin auch schon 96 Prozent der genannten Aufwendungen abziehbar gewesen. Ab sofort lässt sich durch die hundert Prozent während des Erwerbslebens ein bisschen mehr absetzen.

Wieviel bringt die vorgezogene volle Absetzbarkeit?

Während laut Finanzministerium alle Steuerzahler im Jahr 2023 um circa 3,2 Milliarden Euro entlastet werden, bleibt die Steuerentlastung für den einzelnen Normalverdiener lediglich im zweistelligen Bereich. Das liegt daran, dass die Entlastung mit dem individuellen Steuersatz und der Höhe der Rentenbeiträge zusammenhängt. Zudem gibt es einen steuerlichen Höchstbetrag für abziehbare Altersvorsorgeaufwendungen. Für das Jahr 2023 beträgt der Höchstbetrag 26.528 Euro für einzeln zur Einkommensteuer Veranlagte und 53.056 Euro für Zusammenveranlagte. Wer die Höchstgrenze z.B. mit der gesetzlichen Rente noch nicht ausgeschöpft hat und steuerlich mehr herausholen möchte, kann dies mit einer zusätzlichen Rürup-Rente tun.

Steuererklärungen in der Rente mehren sich in Zukunft

Im Gegenzug werden die späteren Rentenauszahlungen im Alter besteuert. Die Rentenbesteuerung setzt allerdings auch nur schrittweise ein. Die vollständige Besteuerung der Rente wird mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom Jahr 2040 um 20 Jahre auf das Jahr 2060 verschoben. Erreicht wird dies mit der Halbierung des jährlichen Anstiegs des steuerpflichtigen Rentenanteils. Auch dem liegt die Vermeidung einer Doppelbesteuerung zugrunde. Wer in diesem Jahr in Rente geht, muss 83 Prozent seiner Rente, die über dem Grundfreibetrag liegt, versteuern. Eine Einkommensteuererklärung im Ruhestand wird somit für viele Rentner in Zukunft unumgänglich werden.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
http://www.lohi.de

Bildquelle: Lumos sp/stock.adobe.com

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Rentenversicherungsbeiträge ab 2023 zu 100 Prozent absetzbar

10. jährlicher ET Embassy-Day, ein Meilenstein bei der Vorbereitung auf die Rückkehr der Außerirdischen

Der 10. jährliche ET Embassy-Day markiert einen Meilenstein bei der Vorbereitung...

GREGOR: KI-Grundbuchleser für Grundbuchorganisation

Künstliche Intelligenz vereinfacht und beschleunigt die Arbeit mit Grundbuchauszügen Düsseldorf, März 2024....

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

ARAG Experten befassen sich mit der Gleichbehandlung im Arbeitsleben Am 8. März...

Steuererklärung für 2022 noch nicht abgegeben?

Die Abgabefrist für das Veranlagungsjahr 2022 ist längst abgelaufen, zumindest für...

Herando Erfahrungen: Wandel im Segment der Luxusimmobilien

Die Landschaft des Luxusimmobilienmarktes erfährt eine signifikante Veränderung. Angesichts der steigenden Hypothekenzinsen ändern sich die Investitionspräferenzen vermögender Käufer.

Höherer Freibetrag beim Erwerb von Mitarbeiteraktien

Während das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung, das steuerliche Verbesserungen enthalten soll, auf...

Steuererklärung für 2022 noch nicht abgegeben?

Die Abgabefrist für das Veranlagungsjahr 2022 ist längst abgelaufen, zumindest für...

Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer-Sparzulage verdoppelt

Seit 1. Januar 2024 wurde der Bezugskreis für die Geldgeschenke vom...