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Tankst Du noch oder lädst Du schon?

ARAG Experten informieren über das Aus für Verbrennungsmotoren

Ab 2035 dürfen nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden, die keine Treibhausgase ausstoßen. Das hat kürzlich das Parlament der Europäischen Union (EU) beschlossen. Sogar ein Zwischenziel wurde formuliert: Bis 2030 müssen Pkw ihre CO2-Emissionen um 55 Prozent reduzieren, Lieferwagen um die Hälfte. Die ARAG Experten erklären, was das Gesetz für Verbraucher und für gebrauchte Fahrzeuge bedeutet.

Die neue Gesetzgebung
Die Regelung gilt ab 2035 EU-weit für alle neu zugelassenen Pkw und Kleintransporter. Sie dürfen nur noch emissionsfrei als Elektro- oder Hybridvariante auf die Straße. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass bereits zugelassene Fahrzeuge mit Diesel- oder Benzinmotoren sowie Oldtimer auch nach 2035 weiterfahren dürfen. Auch ein Verkaufsverbot für gebrauchte Diesel und Benziner soll es nicht geben. Ob die Regelung jedoch auf Fahrzeuge zutrifft, die mit synthetischen Kraftstoffen unterwegs sind, ist vom EU-Parlament noch nicht abschließend geklärt. Diese sogenannten E-Fuels werden in der Regel aus Wasser und Kohlenstoffdioxid (CO2) hergestellt. Für die Erzeugung wird Strom benötigt.

Darüber hinaus soll der CO2-Ausstoß bei schweren Nutzfahrzeugen, wie beispielsweise Bussen und Lkw, verringert werden. Das Ziel bis 2040: Eine CO2-Reduktion um 90 Prozent im Vergleich zu 2019. Laut ARAG Experten soll dies nicht für Sonderfahrzeuge wie etwa Feuerwehr- und Krankenwagen oder landwirtschaftliche Fahrzeuge gelten.

Konsequenzen für Verbraucher
Ob durch die Corona-Krise, fehlende Mikrochips oder ein Mangel an anderen Bauteilen: Die Preise für Gebrauchtwagen steigen bereits seit Jahren. Diese Entwicklung könnte sich nach Schätzung der ARAG Experten nun verstärken. Auch Ersatzteile für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren könnten teurer werden, weil die Produktion von Autoteilen durch das nahende Aus heruntergefahren wird und damit die produzierten Stückzahlen sinken.

Elektroautos auf dem Vormarsch?
Es gibt viele Vorbehalte gegen Elektrofahrzeuge: Die Anschaffungskosten zu hoch, die Reichweite zu gering, die Anzahl der Ladestationen zu niedrig. Zudem sind knapp 60 Prozent der Menschen skeptisch, ob Elektroautos tatsächlich umweltfreundlicher sind. Dennoch ist der Anteil reiner Elektroautos an den Pkw-Zulassungen 2022 auf knapp 18 Prozent gestiegen. Rechnet man Hybrid-Fahrzeuge mit, sind fast die Hälfte aller Neuwagen zumindest teilweise elektrisch angetrieben.

Anreize für Elektrofahrzeuge
Seit 1. Januar 2023 gibt es für elektrische Kraftfahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, einen staatlichen Zuschuss von 4.500 Euro. Diese Summe gilt für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro. Kostet das E-Auto zwischen 40.000 und 65.000 Euro, beträgt der Umweltbonus 3.000 Euro. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ab Herbst 2023 nur noch Privatpersonen den Zuschuss erhalten. Bei Leasingfahrzeugen werden nur Fahrzeuge gefördert, deren Vertragslaufzeit 12 oder mehr Monate beträgt. Außerdem gibt es den Zuschuss nur noch für rein elektrisch betrieben Fahrzeuge. Der Antrag kann online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Weitere finanzielle Anreize: Für reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden, fallen bis zum 31. Dezember 2030 keine Kraftfahrzeugsteuern an. Zudem gilt der gedeckelte Strompreis im Rahmen der Strompreisbremse auch beim heimischen Laden eines E-Autos. Und in manchen Städten kommen E-Autos deutlich schneller voran. Denn mit einem E-Kennzeichen ist das Fahren auf Busspuren erlaubt und manchmal sogar das Parken kostenlos.

Prämien für Elektroautos dank THG-Quote
Die THG-Quote, auch Treibhausgas-Emissionsquote, stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes dar. Unternehmen sind verpflichtet, Quoten zur Treibhausgasminderung (THG-Quote) zu erwerben, um klimaschädliche Produktionen auszugleichen. Hierbei besteht die Möglichkeit, Quoten von Energieversorgern zu erwerben, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und daher nicht ihr gesamtes CO2-Kontingent ausnutzen. Aber nicht nur nachhaltig arbeitende Unternehmen verkaufen Emissionszertifikate. Auch Halter von reinen Elektroautos können seit 2022 das Zertifikat vermarkten, das sie für den klimafreundlichen Betrieb ihres Fahrzeugs erhalten. Hierfür müssen sie sich laut ARAG Experten bei ihrem Stromanbieter oder einem spezialisierten Unternehmen anmelden und mit ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachweisen, dass sie im Besitz eines Elektroautos sind.

Mit dem E-Auto unterwegs
Wer sich für ein reines Elektrofahrzeug entschieden hat, sollte – je nach Reichweite seines E-Autos – vor allem längere Fahrten gut planen. Denn obwohl hierzulande mittlerweile etwa 1,5 Millionen Autos mit Hybrid- oder Elektroantrieb unterwegs sind, ist bei der Anzahl an Ladestationen noch viel Luft nach oben. Bis Ende 2022 gab es in Deutschland rund 30.000 öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektroautos und nach Information der ARAG Experten rund 76.600 Ladepunkte – davon etwa 63.800 Normalladepunkte und gut 12.700 Ladepunkte mit einer beschleunigten Ladegeschwindigkeit. Wer also zu Hause keine Wallbox zum Laden seines Fahrzeugs hat, muss sich mit knapp 20 anderen E-Auto-Fahrern einen Ladepunkt teilen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

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