StartseiteAuto und VerkehrDer BGH erkennt nun die Schadensersatzansprüche von Dieselkunden bei Fahrzeugen mit "Thermofenstern" an

Der BGH erkennt nun die Schadensersatzansprüche von Dieselkunden bei Fahrzeugen mit „Thermofenstern“ an: OnPrNews.com

Der BGH erkennt nun auch die lange von ihm verweigerten Schadensersatzansprüche von Dieselkunden bei Fahrzeugen mit „Thermofenstern“ an. Mehr dazu erfahren Sie in der folgenden Pressemitteilung.

In seiner allgemein mit Spannung erwarteten mündlichen Verhandlung vom 08.05.2023 stellte der „Dieselsenat“ des Bundesgerichtshofs gestern klar, dass er sich durch die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zum drittschützenden Charakter von Zulassungsvorschriften gebunden sieht und deshalb voraussichtlich auch den Eigentümern und Haltern von Dieselfahrzeugen mit sog. „Thermofenstern“ einen Schadensersatzanspruch gewähren wird. „Thermofenster“ sind unzulässige Abschalteinrichtungen, die auch bei gänzlich üblichen Temperaturen die Abgasreinigung herunterregeln.

Verbaut wurden sie insbesondere von Mercedes. Die Entscheidung betrifft aber auch Audi, Porsche und andere Hersteller, die nun auch wegen bloßer Fahrlässigkeit deliktisch haften (§ 823 Abs. 2 BGB iVm. den Zulassungsvorschriften).

Zu der Frage, wie der Schadensersatz zu berechnen ist, konnte sich der „Dieselsenat“ noch nicht abschließend äußern. Er stellte einen „Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz“ in den Raum, dessen Berechnung allerdings noch unklar ist. Die abschließende Entscheidung des BGH ist terminiert auf den 26.06.2023.

Hinzu kommt, dass der Ex-Audi Chef Rupert Stadler in seinem Strafverfahren jüngst ein Geständnis ankündigte und weitere leitende technische Mitarbeiter der Audi AG ihre Kenntnis von den Abschalteinrichtungen und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit bereits vor Gericht eingeräumt haben, sodass gegen Audi und Porsche auch die lange vom BGH verweigerten Ansprüche aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB) gegeben sein dürften.

Diese Schadensersatzansprüche der Eigentümer und Halter von Dieselfahrzeugen können – nach Wahl des jeweiligen Klägers – sowohl den in ihrer jeweiligen Berechnung feststehenden „großen Schadensersatz“ als auch den „kleinen Schadensersatz“ zum Gegenstand haben.

Allgemein wird deshalb mit einer 2. Klagewelle gegen die Hersteller von Dieselfahrzeugen gerechnet.

Unter der Webseite https://dieselskandal.rechtsanwalt-seibert.de/ haben Eigentümer und Halter von Dieselfahrzeugen die Möglichkeit, ihren Anspruch auf Schadensersatzansprüche durch SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB prüfen zu lassen.

Durch das neue Urteil des EuGH vom 21.03.2023 und die nach der oben wiedergegebenen mündlichen Verhandlung des BGH vom 08.05.2023 zu erwartende Rechtsprechungsänderung der deutschen Gerichte erhöhen sich die Chancen für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mercedes, Audi, Porsche und die anderen Hersteller enorm.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB
Herr RA Dr. Holger Seibert LL.M.
Rotebühlplatz 19
70178 Stuttgart
Deutschland

fon ..: +49 711 6666 815
web ..: https://dieselskandal.rechtsanwalt-seibert.de/
email : Holger.Seibert@seibertlink.de

Dr. Holger Seibert, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 35 Jahren Erfahrung als Gründungspartner der PartG mbB SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, und als Gesellschafter-Geschäftsführer der SeibertLink Steuerberatungsgesellschaft mbH in Stuttgart.

Er promovierte bei Professor Dr. Fritz Rittner an der Universität Freiburg mit einer Arbeit zum Recht der Kapitalgesellschaften und veröffentlicht seit Jahrzehnten Bücher und hält Vorträge zu Themen des Steuer- und Bank- und Kapitalmarktrechts.

Pressekontakt:

SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB
Herr RA Dr. Holger Seibert LL.M.
Rotebühlplatz 19
70178 Stuttgart

fon ..: +49 711 6666 815
web ..: https://dieselskandal.rechtsanwalt-seibert.de/
email : Holger.Seibert@seibertlink.de

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Der BGH erkennt nun die Schadensersatzansprüche von Dieselkunden bei Fahrzeugen mit „Thermofenstern“ an

SEO für Autohäuser: Antworten auf Ihre brennenden Fragen

SEO für Autohäuser: Wie viel kostet eine SEO Agentur? Wer ist...

Sportwagen-Verkauf in Kerpen: Seriös und unkompliziert

Starke Motoren mit viel PS, schnelle Beschleunigung, leichte Karosserie: Ein Sportwagen...

Die 10 besten Tipps für Autohausmarketing mit Google Ads

Was ist Google Ads? Google Ads ist die bewährte Werbeplattform von Google,...

Autoankauf Dinslaken: Ihr Experte für Gebraucht-, Unfall- und defekte Fahrzeuge

Autoankauf Dinslaken: Kompetenter Partner für Gebrauchtwagen, Unfallwagen und Fahrzeuge mit Motorschaden Dinslaken...

Attraktive Leasingangebote für Ihren Porsche in Düsseldorf

Porsche in Düsseldorf : Ihr zuverlässiger Partner für Neuwagen, Gebrauchtwagen und...

Rechtsicher im Internet

Probleme und Lösungen ## I. Einführung Das Internet eröffnet vielfältige Möglichkeiten, geht jedoch...

AGT Elektrische Multifunktions-Pumpe

Einfach und schnell Flüssigkeiten umfüllen: Benzin, Öl, Wasser u.v.m - Elektrische Multifunktions-Pumpe...

Porsche Design und AGON by AOC präsentieren den Curved Gaming Monitor PD49

Wo Sportwagen-Ästhetik auf Gaming-Innovation trifft Stuttgart/Amsterdam, 12. Dezember 2023 - Porsche Design...