StartseitePressemitteilungenBetriebliches Sicherheitsmanagement: Resilienz statt Risiko – Warum ein wirksamer Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) für den Fortbestand Ihres Unternehmens unerlässlich ist

Betriebliches Sicherheitsmanagement: Resilienz statt Risiko – Warum ein wirksamer Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) für den Fortbestand Ihres Unternehmens unerlässlich ist: OnPrNews.com

Resilienz durch Betriebliches Sicherheitsmanagement: Die zentrale Rolle des BAGAP in der Gefahrenabwehr und für den Schutz von Mitarbeitenden, Umwelt und Sachwerten

Eine Welt ohne jedes Risiko wäre eines mit Sicherheit nicht: ein besserer Ort. Das bedeutet noch lange nicht, dass man mit Gefahren leichtfertig umgehen sollte – frei nach einem bekannten rheinländischen Motto, das da lautet: „Et hätt noch immer joot jejange.“ So spielt ein wirksamer betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) eine zentrale Rolle für den Fortbestand ganzer Unternehmen.

BAGAP: unverzichtbar und rechtlich gefordert

Der BAGAP dient generell dem Zweck, die Gefahrenabwehr in Notfällen zu organisieren und sicherzustellen, dass Mitarbeitende, Umwelt und Sachwerte bestmöglich geschützt werden. Insbesondere in Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen oder komplexen Prozessen arbeiten, ist ein solcher Plan unverzichtbar und sogar rechtlich gefordert.

Die Relevanz eines BAGAP zeigt sich vor allem in der Fähigkeit, auf unvorhergesehene Ereignisse wie Brände, Explosionen oder chemische Unfälle schnell und effektiv zu reagieren. Durch klare Anweisungen und definierte Abläufe können Schäden minimiert und die Sicherheit der Belegschaft gewährleistet werden. Nicht zuletzt kann ein gut strukturierter BAGAP im Ernstfall entscheidend dazu beitragen, wirtschaftliche Verluste zu begrenzen.

Rechtliche Regelungen

Die Erstellung eines BAGAP wird in Deutschland unter anderem vom Störfallrecht geregelt respektive verlangt. Ein gegebenenfalls mit externen Stellen abzustimmender Notfallplan ist durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgeschrieben. Doch auch für herkömmliche BImschG-Anlagen und Unternehmen, die weder dem Störfallrecht unterliegen, noch eine AwSV-Anlage betreiben, empfiehlt sich die Erarbeitung eines Notfallplans und sonstiger geeigneter Maßnahmen, die Störfälle beziehungsweise Notfälle verhindern oder entsprechende Auswirkungen mindern können.

Zusätzlich zur 12. BImSchV können weitere gesetzliche Regelungen – zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – relevant sein. Auch diese Gesetze verlangen, dass Unternehmen Maßnahmen zur Verhinderung von Gefahren und zur Begrenzung von Schäden ergreifen.

Ein Gebot der Vernunft

Ein umfassender betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan ist zusammenfassend nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern überdies ein elementares Instrument der Notfallplanung zur Sicherung der betrieblichen Kontinuität und zur Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten – somit also ein Gebot der Vernunft im Sinne der Resilienz.

Verwandte Themen und Aufgaben, die Unternehmen und Mitarbeitende ebenso im Blick behalten sollten, sind unter anderem Produktüberwachung, Krisenkommunikation, Brandschutz, Explosionsschutz und Arbeitsschutz.

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E-mail: u.schroeer@hdt.de
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