StartseiteInternet und E-Commerce5 Tipps für den Möbelkauf im Netz

5 Tipps für den Möbelkauf im Netz: OnPrNews.com

Vom 13. bis 19. Januar 2020 findet die jährliche internationale Einrichtungsmesse imm Cologne statt und präsentiert Besuchern die künftigen Einrichtungstrends. Schon bald ist die neue Vielfalt an Wohnideen auch in Online-Shops verfügbar und findet hier ein großes Publikum: Mittlerweile bestellt jeder dritte Verbraucher seine Möbel im Internet (Quelle: OTTO-Wohnstudie 2018). So bequem der Online-Kauf von Möbeln auch ist, bringt er doch einige beachtenswerte Besonderheiten mit sich. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, gibt fünf Tipps für eine sichere Shopping-Tour im Netz.

1. Auch beim Möbel-Online-Kauf gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht

Dr. Carsten Föhlisch: Wer Möbel im Internet bestellt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Verbraucher können deshalb nach Erhalt der Ware ganz in Ruhe prüfen, ob diese vollständig und unversehrt angeliefert wurde. Möbel, die nicht zusammengebaut geliefert werden, dürfen vom Verbraucher auch ohne Bedenken zusammengebaut werden. Hierfür kann der Online-Händler keinen Wertersatz verlangen. Wer aber zum Beispiel eine Woche lang seine Mahlzeiten am neuen Esstisch zu sich nimmt, kann zwar sein Widerrufsrecht nutzen und den Tisch zurücksenden. Der Online-Händler ist allerdings berechtigt, einen Wertersatz zu verlangen, wenn das Möbelstück dadurch einen Wertverlust erlitten hat, da diese dauerhafte Nutzung über die reine Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweisen hinausgeht.

2. Eine Schraube fehlt, was nun?

Dr. Carsten Föhlisch: Diese Situation kennt fast jeder: Das neue Wohnzimmerregal wird geliefert, und beim Auspacken und Zusammenbauen stellt man fest, dass wichtige Schrauben fehlen. In diesem Fall handelt es sich um einen Mangel. Der Verbraucher kann hier die Nachlieferung der Schrauben auf Kosten des Händlers verlangen. Darüber hinaus bleibt dem Verbraucher natürlich auch der Widerruf vorbehalten: Er kann das mangelhafte Möbelstück zurücksenden und die Erstattung des Kaufpreises verlangen.

3. Maßgeschneidert, aber es passt nicht – und jetzt?

Dr. Carsten Föhlisch: Nach Kundenvorgabe gefertigte oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Waren sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Wer sich also zum Beispiel seinen nach individuell angegebenen Maßen hergestellten Eckschrank anfertigen lässt, der sollte dringend beachten, dass in diesem Fall kein Widerrufsrecht gilt. Wenn allerdings die Kundenvorgaben vom Händler nicht erfüllt wurden, der Schrank also beispielsweise nicht entsprechend den Maßangaben hergestellt wurde, hat der Kunde sein Gewährleistungsrecht. In diesem Fall kann er die Lieferung eines mangelfreien Schrankes verlangen.

4. Rücksendekosten bei Sperrgut – wer trägt die eigentlich?

Dr. Carsten Föhlisch: Seit dem 13. Juni 2014 gilt grundsätzlich, dass der Verbraucher im Falle eines Widerrufs die Rücksendekosten zu tragen hat. Voraussetzung dafür ist allerdings immer, dass er darüber ordnungsgemäß belehrt wurde. Wenn die Ware nicht mit normaler Post zurückversandt werden kann, muss der Händler die Rücksendekosten konkret beziffern – und zwar bereits vor Abgabe der Bestellung. Ist dies nicht geschehen oder wirbt der Händler mit einer freiwilligen Übernahme der Rücksendekosten, muss der Käufer die Kosten für die Rücksendung nicht tragen.

5. Bei Vorkasse auf Nummer sichergehen – mit Käuferschutz

Dr. Carsten Föhlisch: Besonders bei höherpreisigen Anschaffungen wie Möbeln gehen Verbraucher bei der Bezahlung per Vorkasse auf Nummer sicher, wenn sie den Käuferschutz in Anspruch nehmen. Damit sind Verbraucher zum Beispiel bei Problemen wie einer nicht erfolgten Lieferung abgesichert. Jeder Shop, der mit dem Trusted Shops Gütesiegel ausgezeichnet ist, bietet den Käuferschutz an.

Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern.

Kontakt
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
0221/77536-7531
mustafa.ucar@trustedshops.de
http://trustedshops.de

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie 5 Tipps für den Möbelkauf im Netz

E-Commerce-Umsätze in Deutschland brechen ein – jetzt international wachsen!

Kostenloses Webinar von Asendia Germany am 25. April 2024 - Anmeldung ab sofort möglich

Künstliche Intelligenz und der Faktor Mensch: Revenue Management in der Hotellerie braucht weiterhin Experten

HotelPartner Revenue Management setzt auch auf menschliches Know-how, da dies über ein Verständnis der Marktbedingungen, der Zielgruppen und der spezifischen Anforderungen eines Hotels verfügt.

Kostenlose CMS-Software-Lizenzen von digitalSIGNAGE.de

Digital-Signage-Inhalte über die Cloud bereitstellen

heim-baustoffe.de erhält Auszeichnung „Top Shop Professional 2024“

Im Branchenvergleich von Computer BILD und Statista

Auf dem Gipfel der PR-Exzellenz: CarPR und die Autohaus Nachrichten

CarPR steht an der Spitze der PR-Exzellenz für Autohaus Nachrichten, indem...

Schrott loswerden, Geld verdienen: Schrottankauf Bochum bietet beste Konditionen

Schnell und einfach: Schrott verkaufen in Bochum mit bestem Preisangebot Geld verdienen...

Erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 bei HanseWerk-Tochter SH Netz: 12,5 Millionen Euro Dividende für Kommunen

Wachstumskurs bei SH Netz, Tochterunternehmen von HanseWerk, hält an: 260 Stellen neu besetzt.

Autobörsen für Händler: CarPR revolutioniert die Automobilbranche

CarPR ermöglicht Autobörsen für Händler die Veröffentlichung ihrer Pressemitteilungen auf mehreren...