StartseitePolitik und RechtBFH: Einkünfte falsch erfasst - Keine Korrektur des Einkommensteuerbescheids

BFH: Einkünfte falsch erfasst – Keine Korrektur des Einkommensteuerbescheids: OnPrNews.com

BFH: Einkünfte falsch erfasst – Keine Korrektur des Einkommensteuerbescheids

Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann vom Finanzamt nicht mehr ohne Weiteres geändert werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14. Januar 2020 bekräftigt (Az.: VIII R 4/17).

Auch dem Finanzamt unterlaufen Fehler. Liegt den Fehlern ein offensichtliches sog. mechanisches Versehen, gemeint sind z.B. Rechenfehler oder Schreibfehler, zu Grunde, können diese Fehler nachträglich korrigiert werden. Das ist jedoch nicht möglich, wenn den Mitarbeitern ein Tatsachen- oder Rechtsirrtum unterlaufen ist oder ein Sachverhalt nur mangelhaft aufgeklärt wurde. Dann bleibt der Steuerbescheid bestandskräftig, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Über einen solchen Fehler des Finanzamts kann sich ein Steuerpflichtiger freuen. Er hatte seine Einkünfte in Höhe von knapp 130.000 Euro korrekt in seiner Steuererklärung angegeben und muss darauf keine Einkommensteuer zahlen. Grund ist, dass die Einkünfte vom Finanzamt übersehen wurden. Als der Fehler auffiel, war es zu spät. Eine nachträgliche Änderung des Steuerbescheids sei nicht möglich, entschied der BFH.

In dem Fall hatte der Kläger in seiner Steuererklärung Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Höhe von fast 130.000 Euro korrekt angegeben und beim Finanzamt eingereicht. Beim Einscannen der Unterlagen wurde die Anlage S zur Einkommensteuererklärung offenbar übersehen. Die Einkünfte des Klägers wurden nicht erfasst.

Bei der Prüfung der Daten durch ein Risikomanagementsystem gingen „die Lampen an“, weil die Einkünfte des Mannes unter 4.200 Euro lagen. Eine Sachbearbeiterin ging den Prüf- und Risikohinweisen zwar nach, den Fehler deckte sie allerdings nicht auf. Denn sie prüfte nicht, ob die Angaben des Steuerpflichtigen zu seinen Einkünften auch zutreffend in den Einkommensteuerbescheid übernommen wurden. Als der Fehler im Folgejahr erkannt wurde, berichtigte das Finanzamt nachträglich den Einkommensteuerbescheid.

Die Klage des Mannes gegen diese Änderung war erfolgreich. Der BFH entschied, dass der fehlerhafte Einkommensteuerbescheid darauf beruhe, dass die Höhe der im Bescheid angegebenen Einkünfte nicht aufgeklärt wurde, obwohl es Zweifel an der Richtigkeit dieser Einkünfte gegeben habe und aufgrund der Risiko- und Prüfhinweise eine weitere Aufklärung geboten gewesen sei. Das schließe ein bloßes mechanisches Versehen aus, so dass eine Änderung des Steuerbescheids nicht zulässig sei, so der BFH.

Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie BFH: Einkünfte falsch erfasst – Keine Korrektur des Einkommensteuerbescheids

GREGOR: KI-Grundbuchleser für Grundbuchorganisation

Künstliche Intelligenz vereinfacht und beschleunigt die Arbeit mit Grundbuchauszügen Düsseldorf, März 2024....

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

ARAG Experten befassen sich mit der Gleichbehandlung im Arbeitsleben Am 8. März...

Steuererklärung für 2022 noch nicht abgegeben?

Die Abgabefrist für das Veranlagungsjahr 2022 ist längst abgelaufen, zumindest für...

Einladung: Pressekonferenz Spitzenverband ZNS (SPiZ) 13.03.2024

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Start der Kampagne #kopfsache laden wir...

Rechtsicher im Internet

Probleme und Lösungen ## I. Einführung Das Internet eröffnet vielfältige Möglichkeiten, geht jedoch...

Cyber-Kriminalität – Herausforderung im Handelsrecht

Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht Cyber-Kriminalität ist auch im Handelsrecht ein großes...

Berliner Testament und Erbschaftssteuer

Berliner Testament und Erbschaftssteuer Das Erbrecht kennt das Berliner Testament. Es...

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier – Selbstanzeige möglich

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich Airbnb-Vermietern droht Ärger mit...