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Ein kleiner historischer Rueckblick – Steuersparmodell Immobilie: OnPrNews.com

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen“
Schon während des Studiums habe ich mich mit historischen Rückblicken beschäftigt. Es hat mich immer interessiert wie sich die Branche und verschiedene Geschäftsbereiche in den Jahren entwickelt haben. So habe ich mich zum einen mit der Konjunktur- und Strukturkrise der deutschen Bauwirtschaft beschäftigt. Man glaubt heutzutage kaum, dass es diese einmal gab. Zum anderen habe ich mich den Möglichkeiten der Kapitalanlage und Steuersparmodellen in den 70er und 80er Jahren gewidmet. Letzteres interessierte mich, da mein Vater mit diesen Modellen erfolgreich war. Überspitzt könnte man sagen, dass hier keine Immobilien, sondern bares Geld in Form von Steuererleichterungen verkauft wurde, ganz nach dem obigen Zitat von Helmut Schmid, aber ganz so einfach war es dann doch nicht. Die Projekte können sich noch heute sehen lassen, liebste Entwicklungen des Hans Landgraf sind sicher die Kaiserpassage und die „Englischen Landhäuser“ im Schanzgebiet. Ihm lag es schon immer am Herzen städtebaulich nachhaltige Akzente zu setzen und gute Wiederverkaufspreise für seine Kunden zu erzielen.

Bauherrenmodelle
Großer Anreiz der Bauherrenmodelle waren auf der einen Seite seine Steuerlast zu mindern, auf der anderen Seite dann nach dem Verkauf steuerfreie Gewinne zu realisieren. Damals betrug die Spekulationsfrist 2 Jahre, heute sind dies 10 Jahre. Die Möglichkeit Herstellungskosten als Aufwendungen geltend zu machen, minderte das zu versteuernde Einkommen. Im Gegensatz zum heutigen Kauf einer neuen Eigentumswohnung bei der i.d.R. der Bauträger Bauherr ist, waren die Käufer bei Bauherrenmodellen selbst Bauherr, erwarben also mit anderen Anlegern das projektierte Grundstück und bebauten dies gemeinsam auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Zwischengestaltet waren für die Abwicklung und spätere Vermietung Baubetreuer, Generalübernehmer, Treuhänder und Mietverwalter. Dieses Modell gibt es heute auch noch in Form von Baugemeinschaften, jedoch werden hierfür nicht mehr gesonderte Steuervorteile gewährt. Letztlich schob ein Bauherrenerlass nach dem anderen diesem beliebten Modell den Riegel vor.

Und heute?
Bauherrenmodelle gibt es nach wie vor, allerdings nicht mit dem Hauptziel hieraus ein Steuersparmodell zu konzipieren. Möglichkeiten mit Immobilien sein zu versteuerndes Einkommen zu mindern gibt es ebenfalls weiterhin, insbesondere bei der Sanierung von Gebäuden und Wohnungen. Nach umfangreicher Sanierung beispielsweise können die Aufwendungen hierfür als Werbungskosten geltend gemacht werden. Allerdings gilt hier Vorsicht, den ein oder anderen Fallstrick gibt es hier zu beachten. Wie hoch dürfen beispielsweise die Aufwendungen sein und in welchem Zeitraum dürfen sie anfallen? Gerne stehe ich Ihnen oder auch Ihr Steuerberater mit Rat und Tat zur Verfügung.

5 Punkte zu historischen Betrachtungen (in der Immobilienwirtschaft)
1.Historische Betrachtungen bringen einen hohen Lerneffekt
2.Man sollte dennoch stets auf dem Laufenden sein
3.Mit Immobilien kann man immer noch Steuern sparen
4.Richtig eingesetzte Subventionen sind sinnvoll
5.Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern (Andre Malraux)

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie es „früher“ einmal war: sehr gerne bin ich für Sie da. Telefon 07121-310024

Wenn Sie jemanden kennen, der aktuell Fachwissen benötigt, senden Sie ihm einfach meine Kontaktdaten zu.

Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf

Weitere Informationen: https://landgraf-immobilienmakler-reutlingen.de

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