StartseiteWirtschaft und FinanzenGesetzesnovelle ermöglicht mehr Bürgern kostengünstige Einkommensteuerberatung

Gesetzesnovelle ermöglicht mehr Bürgern kostengünstige Einkommensteuerberatung: OnPrNews.com

Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) gibt in Deutschland vor, bei welchen Einkunftsarten und bis zu welchen Einkommensgrenzen in einem Veranlagungsjahr ein Lohnsteuerhilfeverein helfend tätig werden darf. Mussten in der Vergangenheit zum Beispiel Steuerpflichtige mit höheren Mieteinnahmen von Lohnsteuerhilfevereinen aufgrund der begrenzten Beratungsbefugnis abgewiesen werden, so bringt das Dritte Bürokratieabbaugesetz ab dem 01.01.2020 für die Bürger Verbesserungen.

Die Grenzbeträge für andere Einkunftsarten wurden für Einzelveranlagte um 5.000 Euro jährlich auf 18.000 Euro und für Zusammenveranlagte auf 36.000 Euro erhöht. Sie betreffen in erster Linie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aber z. B. auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit diese nicht abgeltend besteuert wurden. Aufgrund der hohen Mietpreise in Großstädten war die gesetzlich beschlossene Erweiterung der Einkommensgrenzen längst überfällig.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Unterhaltsleistungen, Renten oder andere Altersbezüge, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen stehen einer Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein niemals entgegen. Darüber hinaus dürfen Übungsleiter, ehrenamtliche Helfer und kommunale Mandatsträger auch dann betreut werden, wenn sie selbstständig tätig sind, die Einnahmen aber aufgrund von Freibeträgen steuerfrei sind. Betreiber von Photovoltaikanlagen sind weiterhin ausgeschlossen, da sie steuerlich als Unternehmer gelten.

Die neuen Einkommensgrenzen gelten ab sofort auch rückwirkend für Steuerjahre vor 2020. So mancher Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär kann daher ab sofort von den Vorteilen eines Lohnsteuerhilfevereins, die ihm in der Vergangenheit verwehrt blieben, profitieren. Die Gesetzesnovelle macht es möglich, sich z. B. bei der Lohi umfassend, aber kostengünstig steuerlich beraten zu lassen und die lästige Erstellung einer Steuererklärung und Prüfung des Steuerbescheids in die Hand von Profis zu übergeben, die meistens ein paar Euros mehr an steuerlicher Rückerstattung herausholen können.

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
http://www.lohi.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Gesetzesnovelle ermöglicht mehr Bürgern kostengünstige Einkommensteuerberatung

Accenture bestätigt Ivalua als führende Lösung für das Management von Direktmaterialien

Ivalua, ein weltweit führender Anbieter von Cloud-basierten Spend-Management-Lösungen, gab bekannt,...

Deutsche Bankkunden zieht es zu Direktbanken

Mehr als 3/4 der Deutschen entscheiden sich beim Wechsel bewusst gegen...

Steuererklärung: Pflicht und Kür zugleich

ARAG Experten mit Informationen rund um die Steuererklärung Jede Person, die in...

Mehr als ein Job: Wie New Work Sinn und Erfüllung bringt

Wünschen wir uns nicht alle eine SINN-erfüllte Arbeit? Doch wie gelingt...

Höherer Freibetrag beim Erwerb von Mitarbeiteraktien

Während das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung, das steuerliche Verbesserungen enthalten soll, auf...

ARAG: 3 Fragen, 3 Antworten zum Mietrecht

ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus der Welt des Wohnens Dürfen Vermieter...

Steuererklärung für 2022 noch nicht abgegeben?

Die Abgabefrist für das Veranlagungsjahr 2022 ist längst abgelaufen, zumindest für...

Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer-Sparzulage verdoppelt

Seit 1. Januar 2024 wurde der Bezugskreis für die Geldgeschenke vom...