StartseitePolitik und RechtKlagen gegen Gebührenbescheide für die Prüfung der Optierungsanzeige abgewiesen

Klagen gegen Gebührenbescheide für die Prüfung der Optierungsanzeige abgewiesen: OnPrNews.com

Ansbach/Fürth, 12.04.2019 – Ist ein Sammelbehälter mit Elektro- und Elektronikaltgeräten voll, wird er vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) in den meisten Fällen für einen der Hersteller bereitgestellt, der die Abholung und die Verwertung übernimmt. Ebenso können örE sich aber auch entscheiden, gesammelte Geräte für die Dauer von mindestens zwei Jahren selbst zu verwerten. Die Eigenverwertung ist bei der stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear) anzuzeigen. Dass eine Gebührenerhebung für die Prüfung solcher Optierungsanzeigen rechtmäßig ist, hat nun das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach bekräftigt.

Die stiftung elektro-altgeräte-register erhebt auf Grundlage der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGGebV) eine Verwaltungsgebühr für die Prüfung der jeweiligen Optierungsanzeige. Der Gebührensatz hierfür, der unter Nr. 18 der Anlage 1 zur ElektroGGebV zu finden ist, wurde zuletzt zum 01.01.2019 auf EUR 140,80 zzgl. MwSt. gesenkt.
Bei der Einführung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung im Jahr 2015 sprach sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gegen eine Gebühr für diese Leistungen der stiftung ear aus. Dort wiederum legten in der Folge einige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Widerspruch gegen die Gebührenbescheide ein.
Zwei Gebührenschuldner erhoben Klage gegen Gebührenbescheide aus dem Jahr 2016 und machten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung geltend. Die stiftung ear hielt hingegen an der Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung fest.

Am 05.04.2019 fand dazu nun die mündliche Verhandlung vor der 11. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach statt. Das Verwaltungsgericht hat die Auffassung der stiftung ear bestätigt und die Klagen der Gebührenschuldner abgewiesen. Die Aktenzeichen lauten AN 11 K 16.01800 und AN 11 K 16.00461.

stiftung elektro-altgeräte register
PR und Kommunikation
Fiona Pröll
Benno-Strauß-Straße 1
90763 Fürth

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Klagen gegen Gebührenbescheide für die Prüfung der Optierungsanzeige abgewiesen

Philippinen: Shincheonji richtet Seminar für Pastoren und Gläubige aus

Vorsitzender Man Hee Lee: „Meine Mission ist es, Zeugnis abzulegen von...

10. jährlicher ET Embassy-Day, ein Meilenstein bei der Vorbereitung auf die Rückkehr der Außerirdischen

Der 10. jährliche ET Embassy-Day markiert einen Meilenstein bei der Vorbereitung...

GREGOR: KI-Grundbuchleser für Grundbuchorganisation

Künstliche Intelligenz vereinfacht und beschleunigt die Arbeit mit Grundbuchauszügen Düsseldorf, März 2024....

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

ARAG Experten befassen sich mit der Gleichbehandlung im Arbeitsleben Am 8. März...

Schrott loswerden, Geld verdienen: Schrottankauf Bochum bietet beste Konditionen

Schnell und einfach: Schrott verkaufen in Bochum mit bestem Preisangebot Geld verdienen...

Glasabfall wird zu Glanz: Neues Leben für Glasabfälle in der Fliesenproduktion

Die Fliesen der Shards GmbH sind zu 100 % recycelbar. Wenn sie zu Bruch gehen, können sie ohne Qualitätsverlust zu neuen Fliesen verarbeitet werden.

Entrümpelung in Holte-Stukenbrock: Platz schaffen für neue Perspektiven

Entrümpelungsservice in Holte-Stukenbrock: Für ein aufgeräumtes Zuhause und eine klare Zukunft....

Perfekte Schrottentsorgung durch die Kostenlose Schrottabholung in Schwelm

Die Kostenlose Schrottabholung in Schwelm steht für jahrelange Erfahrung im verantwortungsvollen...