StartseiteAuto und VerkehrWohnmobil-Dieselabgasskandal: Die Chancen für geschädigte Verbraucher sind deutlich gestiegen

Wohnmobil-Dieselabgasskandal: Die Chancen für geschädigte Verbraucher sind deutlich gestiegen: OnPrNews.com

Mönchengladbach (ots)

Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. Die ersten positiven Urteile gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) sind bereits ergangen, mehr und mehr Klagen folgen.

Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Das betrifft sowohl Fahrzeuge der Hersteller CNH Industrial N.V. als auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA), das seit dem 16. Januar 2021 durch die Fusion mit der Groupe PSA in der Stellantis N.V. aufgegangen ist. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.

Jetzt kommt Schwung in die Sache – und zwar im Sinne geschädigter Verbraucher. Das Landgericht Saarbrücken beispielsweise hat mit Beschluss vom 23. Juli 2021 (Az. 12 O 18/21) ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Der Hintergrund: An einem Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia soll untersucht werden, ob die Abgasrückführung etwa 22 Minuten nach dem Motorstart deaktiviert wird und auf diese Weise die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Straßenbetrieb einhält, meldet die mit dem Fall betraute Rechtsanwaltskanzlei.

Und eine andere Kanzlei meldet aktuell eine Klage am Landgericht Duisburg gegen FCA Italy. Streitgegenständlich ist das Wohnmobil T-CL 588 von Hymer, das der Kläger Ende 2014 für 69.845 Euro gekauft hat und in dem der Motor Multijet 2,3l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 5b verbaut ist.

Dieser Motor war auch Gegenstand der Liste, die im Sommer 2020 den Wohnmobil-Dieselabgasskandal ausgelöst hatte. Damals hatten die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, Italien und der Schweiz Razzien bei dem Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und seinem Schwesterkonzern CNH Industrial durchgeführt. Es stand und steht der Vorwurf im Raum, dass der internationale Autobauer in einer ganzen Reihe von Modellen in den Jahren 2014 bis 2019 sollen unzulässige Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 verbaut haben soll.

„Die mittlerweile zahlreichen Gutachten, Klagen und verschiedene Urteile haben dem Dieselskandal bei Wohn- und Reisemobilen viel Aufmerksamkeit verschafft. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen und vernünftige finanzielle Kompensationen aufgrund der hohen Kaufpreise zu erhalten. Die finanziellen Schäden der Dieselkäufer sind regelmäßig sehr hoch“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat bereits zahlreiche Klagen bei verschiedenen Landgerichten gegen die Hersteller von Reise- und Wohnmobilen eingereicht.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

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