StartseiteAuto und VerkehrVW-Abgasskandal Dieselgate 2.0: Erstes Oberlandesgericht verurteilt die Volkswagen AG für die Manipulationen an der Abgassteuerung des Motorentyps EA288!

VW-Abgasskandal Dieselgate 2.0: Erstes Oberlandesgericht verurteilt die Volkswagen AG für die Manipulationen an der Abgassteuerung des Motorentyps EA288!: OnPrNews.com

Mönchengladbach (ots) – Das Oberlandesgericht Naumburg hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle im VW-Dieselgate 2.0 zu Recht aufgehoben und im Sinne des geschädigten Verbrauchers entschieden. Es ist das erste Urteil eines Oberlandesgerichts zum VW-Skandalmotor EA288 mit vier Zylindern und der Abgasnorm Euro 6.

Wenn irgendjemand ernsthaft behaupten wollte, Klagen im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 (Dieselgate 2.0) seien für geschädigte Verbraucher nicht aussichtsreich, muss sich nun einmal mehr eines Besseren belehren lassen. Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt.

Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 09.04.2021, Az.: 8 U 68/20) hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle (Urteil vom 19.11.2020, Az.: 5 O 90/20) ausdrücklich aufgehoben. Der geschädigte Verbraucher erhält für seinen VW Golf 2.0 TDI Highline (Erstzulassung am 4. September 2015, Erwerb am 10. Oktober 2017 mit einer Gesamtfahrleistung von 17.450 Kilometern) Schadenersatz in Höhe von 20.885,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. April 2020. Die Volkswagen AG muss 85 Prozent der Verfahrenskosten zahlen. Das Besondere: Der Kläger hatte 21.750 Euro für sein Fahrzeug gezahlt und erhält damit annähernd den gesamten Kaufpreis zurück.

„Es handelt sich um das erste erfolgreiche obergerichtliche Urteil gegen die Volkswagen AG zu einem Fahrzeug, in dem ein Motor EA288 verbaut ist. Für das Fahrzeug gab es keinen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Das Landgericht Halle hatte die Klage des geschädigten Verbrauchers noch fälschlicherweise abgewiesen. Diese sei hinsichtlich des behaupteten Vorliegens unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht ausreichend substantiiert gewesen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Im Gegensatz dazu hat das Oberlandesgericht Naumburg die hinreichenden Argumente des Verbrauchers sehr wohl anerkannt und unterstützt nachdrücklich die Ansicht, dass auch in dem Nachfolgedieselmotor EA288 eine illegale Abschalteinrichtung installiert und genutzt wird. Durch die Zykluserkennung erkennt ein Fahrzeug bekanntlich, wenn es einen bestimmten Fahrzyklus auf einem Rollenprüfstand abfährt und die Motorsteuerung auf ein entsprechend schadstoffarmes Kennfeld umschaltet. Dadurch werden die Abgasrichtlinien der EU zwar in einer Prüfungssituation erreicht, aber nicht auf der Straße.

Das typische Argument der Volkswagen AG, Kläger würden das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht ausreichend belegen, hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Nachdruck verworfen. Daraus folgert das Oberlandesgericht: Durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im VW-Dieselmotor EA288 wurden die Erwerber im Ergebnis daher genauso getäuscht wie durch die Verwendung der Kippschalterlogik mit Prüfstandserkennung im VW-Motor EA189, betont Dr. Gerrit W. Hartung. Das Gericht geht übrigens davon aus, dass die Volkswagen AG „unter Vorlage entsprechender eigener Messergebnisse an das KBA herangetreten ist, diesem versichert hat, dass infolge fehlender Grenzwertkausalität keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und das KBA diesen Standpunkt übernommen hat“.

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung hält dieses Urteil für bahnbrechend im Sinne geschädigter Verbraucher: „Die Volkswagen AG verliert immer mehr an Boden, sich aus dem Abgasskandal herauszureden. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im VW-Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“

Übrigens: Das Oberlandesgericht Köln will vom Kraftfahrt-Bundesamt wissen, ob die in der Steuerungssoftware des Motors EA288 in einem VW T 6 Multivan enthaltene Fahrkurven/Zykluserkennung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Eine Bejahung dieser Frage wird Dieselgate 2.0 nochmals erheblich antreiben, nachdem das Oberlandesgericht Naumburg nun vorgelegt hat, meint Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. „Bei konsequenter Beachtung der vom Oberlandesgericht Naumburg herangezogenen Aspekte haben alle Käufer von Fahrzeugen mit EA288-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6 beste Erfolgsaussichten vor den deutschen Gerichten.“

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

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