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Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen – SiGeKo: OnPrNews.com

Dr. Hartmut Frenzel ist Ihr Partner für den Arbeitsschutz am Bau. 

BildAuf der sicheren Seite sind Sie als Bauherr oder Bauherrin, wenn Sie für die Baustellenbetreuung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragen!

Vergessen Sie bitte nicht: Auf einer Baustelle gibt es viele Beteiligte zu organisieren. Auch der Arbeitsschutz (Sicherheit und Gesundheitsschutz) liegt hierbei in Ihrer Verantwortung als Bauherr oder als Bauherrin.

Bereits bei der Planung werden die Weichen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle gestellt.

Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, mindestens ein geeigneter Koordinator (SiGeKo) zu bestellen.

Ziel der Baustellenverordnung

Die BaustellV hat zum Ziel, durch organisatorische Maßnahmen und technische Arbeitsschutzvorkehrungen die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern.

Übrigens: Bereits seit 1998 sind die Anforderungen der BaustellV bei Bauvorhaben in Deutschland verbindlich umzusetzen.

Konkret verlangt die BaustellV:

* Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten
* Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
* Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden
* Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan), bei größeren Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten
* Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Welche Aufgaben haben Sie zu erfüllen?

 
Leistungen im Detail

 Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung (QUELLE: RAB 30)
 

* Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
* Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
* Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
* Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen und an den Planungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist.
* Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
* Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung.
* Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.
* Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen; gegebenenfalls Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe.
* Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.
* Gegebenenfalls Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).

 
Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens (QUELLE: RAB 30)

* Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.
* Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
* Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte).
* Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.
* Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.
* Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
* Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
* Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.
 

Honorar

Das Honorar ermittle ich auf Basis der AHO-Empfehlung.

 

Übrigens:

Dr. Hartmut Frenzel ist Mitglied im Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. – VDSI (früher: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure).

 

Mehr erfahren: sigeko.dr-frenzel.com

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Hartmut Frenzel
Herr Dr. Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
Deutschland

fon ..: 01602912140
web ..: http://sigeko.dr-frenzel.com
email : postfach@dr-frenzel.com

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