StartseiteReisen und TourismusCorona: Sylt-Urlaub nur mit PCR-Test / Bürgermeister will rechtliche Grundlage für Kontrollen bei Insel-Einreise - Selbsttests gegen Corona-Mutationen - "Willkürlicher Akt der Zensur" bei LinkedIn

Corona: Sylt-Urlaub nur mit PCR-Test / Bürgermeister will rechtliche Grundlage für Kontrollen bei Insel-Einreise – Selbsttests gegen Corona-Mutationen – „Willkürlicher Akt der Zensur“ bei LinkedIn: OnPrNews.com

Hamburg (ots) – Wer auf Sylt Ferien machen will, soll künftig einen PRC-Test oder einen Schnelltest vorweisen müssen, der durch qualifiziertes Personal durchgeführt wurde. Das kündigte der Bürgermeister der Inselgemeinde, Nikolas Häckel, bei „19 – die Chefvisite“ an. „Nicht einfach losreisen“, sagte Häckel. „Es wäre fatal, wenn wir einen zweiten Insel-Lockdown bekämen.“ Negative Tests müssten dann spätestens beim Check-In in Hotel oder Ferienwohnung vorgezeigt werden. Danach solle eine App zur Kontaktnachverfolgung auf Sylt genutzt werden.

Bürgermeister Häckel forderte den Kreis Nordfriesland und das Land Schleswig-Holstein auf, die rechtlichen Grundlagen für Einreisekontrollen durch die Bundespolizei zu schaffen. „Willkür wollen wir nicht“, so Häckel. Reisende ohne oder mit einem positiven Test müssten aber schon vor Betreten der Insel identifiziert werden. Vorerst müsse die Gemeinde jedoch auf Appelle und Information setzen: „Wir wissen ja, wer gebucht hat“, so Häckel.

Der Chef der Essener Uniklinik, Professor Jochen A. Werner, begrüßte in der Sendung die Entscheidung der Bundesregierung, jetzt doch jedem Bürger pro Woche zwei kostenlose Schnelltest durch qualifiziertes Personal in Aussicht zu stellen. „Wir müssen aber auch über Schnelltests im häuslichen Bereich nachdenken“, so Werner. Die Bereitschaft der Menschen dazu schätzte er als hoch ein, denn sie könnten damit „ihre Grundrechte zurückbekommen“. Die schnelle Identifizierung von Infektionen sei nötig, um die rasche Ausbreitung von Corona-Mutationen einzudämmen, sagte der Mediziner.

Verleger Jens de Buhr, Leiter des bundesweiten Medienverbunds Chefvisite, beklagte im Videocast einen „willkürlichen Akt der Zensur“ auf der Plattform LinkedIn. Dort habe er zur gestrigen Sendung einen kritischen Kommentar über die Maskenpflicht an der Hamburger Außenalster gepostet, den LinkedIn gesperrt habe – „es gab keine Begründung“, berichtete de Buhr. Auf Nachfrage sei von einem „Irrtum“ die Rede gewesen und der Artikel wieder online gestellt worden. De Buhr nannte solche Vorgänge „gruselig“: „Demokratie lebt auch von der Diskussion, dem Diskurs“, mahnte der Verleger der DUB UNTERNEHMER-Medien.

Im Videocast „19 – die DUB Chefvisite“ diskutieren der Verleger Jens de Buhr und Professor Jochen Werner, Chef des Essener Universitätsklinikums, täglich die aktuell wichtigsten Entwicklungen der Corona-Krise und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Aspekte – in nur 19 Minuten. Alle Sendungen sind jederzeit abrufbar in der Mediathek (http://dub-magazin.de/chefvisite/) auf DUB-magazin.de (http://dub-magazin.de/).

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