StartseiteReisen und TourismusAuslandskrankenschutz: Beim Wintersport unverzichtbar / Urlaubsreisen und Tagesausflüge absichern / Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keinen Krankenrücktransport / Bergungskosten ebenfalls gedeckt

Auslandskrankenschutz: Beim Wintersport unverzichtbar / Urlaubsreisen und Tagesausflüge absichern / Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keinen Krankenrücktransport / Bergungskosten ebenfalls gedeckt: OnPrNews.com

München (ots) –

Die beliebten Winterurlaubsziele in Österreich sind aus dem Lockdown entlassen und erwarten nun die Gäste zu den Weihnachtsferien – unter Gewährleistung aller gebotenen Hygienemaßnahmen in der Gastronomie und an den Seilbahnen und Freizeiteinrichtungen. Skifahren, Langlaufen und Winterwandern sind auch in Südtirol, im Trentino, der Schweiz sowie in Frankreich und Tschechien wieder möglich. Doch wer jetzt zum Wintersport in die Ski- und Urlaubsgebiete im Ausland fährt, sollte an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. Die schützt nicht nur bei der großen Auslandsreise im Sommer, sondern auch beim Kurztrip über die Grenze, und sei es nur für einen Tag zum Skifahren. Denn wer „Hals- und Beinbruch“ allzu wörtlich nimmt, ist nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert.

Ärztliche Behandlungen im Ausland können teuer werden. Die Auslandskrankenversicherung deckt weltweit notwendige Behandlungskosten und einen medizinisch vertretbaren Rücktransport von Patienten nach Deutschland ab. Den zum Beispiel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Doch er wird auch in der Wintersaison häufig durchgeführt. So holte der ADAC Ambulanz-Service im Winter 2019/2020 allein aus Österreich rund 1000 Urlauber per Krankenwagen zurück, viele davon nach einem Unfall beim Wintersport oder auf eis- und schneeglatten Wegen.

Beim ADAC Auslandskrankenschutz sind Bergungskosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abgesichert. Wenn also jemand zum Beispiel aus einer Gletscherspalte oder unwegsamen Gelände geborgen werden muss, tritt die Versicherung ein.

Man kann zwischen den Tarifen Basis, Exklusiv und Premium wählen. Alle drei sind ohne Selbstbeteiligung und beinhalten unter anderem die Behandlung als Privatpatient, das Rooming-in einer Begleitperson im Krankenhauszimmer, einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport, die Organisation von Hilfsleistungen sowie eine rasche Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung. Im Familientarif sind Kinder bis zum Alter von 23 Jahren mitversichert. Im Tarif Exklusiv werden nach der Erstversorgung des Patienten die Kosten für die Rückfahrt in seine Unterkunft übernommen.

Produktangebot

Den ADAC Auslandskrankenschutz gibt es ab 13,90 Euro. Er kann persönlich in den ADAC Geschäftsstellen, telefonisch oder online beantragt werden und bietet die Möglichkeit einer sofortigen Deckung nach Abschluss. Wichtig: Die Versicherung muss vor Grenzübertritt in das Ausland abgeschlossen werden und es darf noch kein Versicherungsfall eingetreten sein.

Nähere Informationen zum Leistungsumfang und Bedingungen hier verfügbar (https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenversicherungen)

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 26 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2020 hatte die ADAC SE rund 2900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,026 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 112,4 Mio. Euro.

Pressekontakt:

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Thomas Biersack
T 089 76 76 29 77
thomas.biersack@adac.de

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