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Freiheit pur: Urlaub mit dem Wohnmobil

Verbrauchertipp

Missgeschicke im Urlaub: Unfall oder Panne – welche Versicherung hilft
Wohnmobil – Haushalt auf vier Rädern: Hausrat ist auch außer Haus versichert
Passgenauer Versicherungsschutz spart Geld

Urlaub mit dem Wohnmobil wird in Deutschland immer beliebter. Allein in den vergangenen fünf Jahren hat sich die Zahl der zugelassenen Wohnmobile mit knapp 450.000 laut Kraftfahrt Bundesamt fast verdoppelt. Vorbei sind allerdings die Zeiten, in denen Urlauber:innen einfach dem Zufall eine Chance gaben. Eine gute Planung hilft, den Urlaub entspannt genießen zu können.

Dazu gehört nicht allein die Routenplanung und Stellplatzbuchung. Wer ins Ausland fährt sollte bei den Reisevorbereitungen auch an Ausweis, Führerschein und eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Nicht minder wichtig ist, dass die grüne Versicherungskarte und ein Europäischer Unfallbericht im Handschuhfach liegen. Letzterer ist gerade in Staaten, in denen die Polizei nicht immer zum Unfallort kommt, als Beweismittel wichtig.

Unfall im Ausland: ein extrem unangenehmer Gedanke. Mit einer Ausland-Schadenschutzversicherung – oft ein Zusatzmodul der Kfz-Versicherung – lässt sich laut HUK-COBURG gut vorsorgen. Nach der Karambolage kann das Unfallopfer die eigene Kfz-Versicherung anrufen, die den Schaden so reguliert als wären Unfallverursacher bzw. Unfallgegner bei ihr Kfz-Haftpflichtversichert.

Auch wer selbst einen Unfall verursacht oder eine Panne hat, muss mit einem Schutzbrief in der Tasche nicht alle Probleme allein bewältigen. Nach einem Anruf beim Anbieter übernimmt der im Nachgang die Pannen- und Unfallorganisation beim eigenen Fahrzeug.

Ein Unfall ereignet sich nicht alle Tage. Die meisten Fahrer:innen sind nervös. Deshalb zahlt es sich aus, schon vor Reisebeginn die Notrufnummern ins Handy einprogrammiert zu haben. Am besten gleich mit deutscher Vorwahl. – Sollte die Kfz-Versicherung entsprechende Apps anbieten, gehören die vor Urlaubsbeginn ebenfalls auf das Handy.

Diebstahl auf dem Campingplatz

Wer mit dem Wohnmobil verreist, muss nicht auf Komfort verzichten. Doch leider sind Einbruchdiebstähle auf dem Campingplatz, aber vor allem beim Übernachten auf Autobahnraststätten, gar nicht so selten. Das eigene Hab und Gut ist auch außer Haus geschützt, vorausgesetzt man hat eine Hausratversicherung. Schäden, die durch Brand oder Blitzschlag verursacht werden, sind hier auch abgedeckt. Voraussetzung für den Schutz ist, dass sich der Hausrat nur vorübergehend im Campingfahrzeug befindet.

Diebstahl von Campingmöbeln

Oft lässt sich der Risikoschutz noch mit einem Zusatzmodul erweitern. Dann ist zum Beispiel der Diebstahl von Campingmöbeln oder einem Grill auf dem Stellplatz mitversichert oder – wenn sich ein Unfall ereignet – sind auch die Schäden am Hausrat abgedeckt.

Einbrecher die Einrichtung des Wohnmobils

Zerstört oder verwüstet der Einbrecher die Einrichtung des Wohnmobils ist dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig. Entwendet er fest verbaute Teile wie z.B. Navi oder Radio, ist dafür die Teilkasko-Versicherung zuständig.

Passgenau zahlen

Meist wird ein Wohnmobil nicht das ganze Jahr über genutzt, sondern maximal für ein paar Monate. Danach verschwindet es einfach in einer Garage. Erst bei steigenden Temperaturen im nächsten Frühling wird es wieder hervorgeholt. Wer sein Wohnmobil also nicht ganzjährig nutzt, kann es für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle anmelden. Das spart Steuer und Versicherungsprämie, die dann nur für die vereinbarten Monate anfallen.

Link zur :https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/urlaub-wohnmobil.html

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