StartseiteGesundheit und WellnessFortbildungen für Krankenhausärzte und Pflegefachkräfte (all genders)

Fortbildungen für Krankenhausärzte und Pflegefachkräfte (all genders): OnPrNews.com

Die international renommierte Ärztefortbildungen GmbH bietet weltweit Fortbildungen für niedergelassene Ärzte, Krankenhausärzte und Pflegefachkräfte an.

BildDa die wirtschaftliche Situation in vielen Krankenhäuser sehr angespannt ist, zahlen Krankenhausärzte bei einigen Fortbildungen keine Kursgebühr. Dennoch nehmen Sie an allen Unterrichtseinheiten teil, erhalten die Teilnehmerbestätigung sowie die CME Punkte. Mit dieser Maßnahme unterstützt die Ärztefortbildungen GmbH die ärztliche Fort- und Weiterbildung in Krankenhäuser.

Für folgende Fortbildungen für Krankenhausärzte erheben wir aktuell für Krankenhausärzte und Pflegefachkräfte (m/w/d) keine Kursgebühr: Alpinmedizin, Traumatologische Aspekte in Österreich und Tropen- und Reisemedizin auf den Galápagos. Weiterführende Informationen zu kostenlosen Fortbildungen für Krankenhausärzte finden Sie unter https://www.aerztefortbildungen.de/krankenhausaerzte-fortbildungen.html

Auch für angestellte Krankenhausärzte besteht die Pflicht zu einer kontinuierlichen Fortbildung. Die Fortbildungspflicht ist in der „Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus“ geregelt, die am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist.
Krankenhausärzte müssen in fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte, englisch CME für Continuing Medical Education, absolvieren. Ein Fortbildungspunkt ist auch eine Unterrichtseinheit (UE) mit jeweils 45 Min. D.h., dass Krankenhausärzte in fünf Jahren 187,50 Zeitstunden Fortbildung absolvieren müssen. Eine Suche zu CME Punkten bzw. Fortbildungen finden Sie hier.
Die 250 CME Punkte oder auch Fortbildungspunkte, müssen innerhalb von fünf Jahren erworben und nachgewiesen werden. Die Fünfjahresfrist für Krankenhausärzte beginnt mit dem ersten Arbeitstag im Krankenhaus. Beginnt ein Krankenhausarzt (m/w/d) seine Arbeit z. B. am 01.04.2021, muss er die erworbenen 250 Ärztepunkte bis spätestens 31.03.2026 nachweisen.
Wenn sie weitere Fragen zu der Fortbildungspflicht für Krankenhausärzte haben, melden sie sehr gerne telefonisch unter 04202 955 1435 oder per mail an mail@aerztefortbildungen.de

Abdruck Honorarfrei
285 Wörter
2.1509 Zeichen

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Ärztefortbildungen GmbH
Herr Norman Faltus
Paulsbergstr. 11
28832 Achim
Deutschland

fon ..: 042029551435
fax ..: 042029551437
web ..: https://www.aerztefortbildungen.de/krankenhausaerzte-fortbildungen.html
email : Mail@aerztefortbildungen.de

Gesellschaft für hochwertige Ärztefortbildungen

Pressekontakt:

Ärztefortbildungen GmbH
Herr Norman Faltus
Paulsbergstr. 11
28832 Achim

fon ..: 042029551435
web ..: https://www.aerztefortbildungen.de/krankenhausaerzte-fortbildungen.html
email : mail@aerztefortbildungen.de

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Fortbildungen für Krankenhausärzte und Pflegefachkräfte (all genders)

Aktiv-Wach-Hypnose beim Restless Legs Syndrom (RLS)

München, 16.05.2024 RLS-Vereinigung und Karl und Veronica Carstens-Stiftung fördern Projekt  zur Aktiv-Wach-Hypnose beim Restless Legs Syndrom (RLS) an der Berliner Charité

1A Pflegedienst. Intensivpflegedienst und Heimbeatmung GmbH bietet neue Versorgungsform an.

Statt in einer Wohngemeinschaft versorgt zu werden, haben Kunden die Möglichkeit, in den Wohnungen des Pflegedienstes eine 1:1 Versorgung zu erhalten. Es ist eine Alternative zur Intensiv WG.

Psychotherapeuten legen Finanzierungskonzept für die Ausbildung ihrer Nachwuchskräfte vor

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) hat eine einfache Lösung für die Finanzierungslücke in der Psychotherapie-Ausbildung entwickelt.

Pflegende Angehörige können nicht streiken

BdSAD fordert unbürokratische Erhöhung des individuellen Entlastungsbudgets für Sorgende