StartseiteEnergie und UmweltWeiter erlaubt: Zukunftswärme von Holzfeuerstätten

Weiter erlaubt: Zukunftswärme von Holzfeuerstätten: OnPrNews.com

BImSchV-Frist bis Ende 2024 – sauberer heizen mit Holz

Immer mehr Verbraucher beschäftigt die Frage, wie sie zukunftssicher heizen können und was beim Thema Heizen mit Holz weiterhin erlaubt ist. Fakt ist: Es gibt kein Verbot von Holzfeuerstätten im neuen Heizungsgesetz (GEG). Wer mit einer zeitgemäßen Einzelraumfeuerstätte heizt, kann – unabhängig vom GEG – die Wärme ohne Sorge weiter genießen, wenn das Gerät die geltenden Emissionsvorschriften erfüllt.

Bereits seit März 2010 ist die 1. Stufe und seit 2015 die verschärfte 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) in Kraft – zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Luftqualität. Einzelraumfeuerstätten, die nach dem 21. März 2010 bzw. nach dem 31.12.2014 eingebaut und in Betrieb genommenen wurden, erfüllen bereits die dort vorgegebenen Grenzwerte und sind zugelassen. Auch für neu errichtete Anlagen in Neubauten sind die geltenden Abgas-Grenzwerte von 0,04 g/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid kein Problem.

Austausch-/Nachrüstfrist für veraltete Holzfeuerstätten endet 31.12.2024

Auch ältere Einzelraumfeuerungsanlagen, wie Öfen, Kamine und Kaminöfen, die zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 gebaut oder in Betrieb genommen wurden, müssen den BImSchV-Anforderungen bis zum 31.12.2024 entsprechen. Das Typenschild verrät das Alter der Feuerstätte. Erfüllt sie die Grenzwerte von 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid und den vorgeschriebenen Mindestwirkungsgrad, darf sie weiter betrieben werden. Kann dieser Nachweis bis Ende 2024 nicht erbracht werden, muss das Gerät entweder stillgelegt werden, oder ist mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten.

Prüfung und Bescheinigung

In regelmäßigen Abständen führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Feuerstättenschau durch, informiert die Betreiber und weist sie auf Stilllegungsfristen hin. Für die Einhaltung der Grenzwerte reicht meist der Nachweis des Herstellers, entsprechende Angaben sind in den Geräteunterlagen enthalten. Ist das Typenschild auf dem Gerät nicht mehr vorhanden, hilft eine Bescheinigung des Herstellers, dass das Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält. Die Werte des jeweiligen Ofenmodells findet man z. B. in der Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz und Küchentechnik (HKI) https://www.cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste

Ausnahmen und Bestandsschutz für ältere Geräte

In bestimmten Fällen haben Feuerstätten, die die BImSchV-Vorgaben nicht erfüllen, Bestandsschutz. Dazu gehören zum Beispiel Grundöfen, die handwerklich errichtet wurden, ebenso offene Kamine, die allerdings nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Ausgenommen sind auch Einzelraumfeuerungsanlagen, die bereits vor 1950 errichtet oder hergestellt wurden.

Nach der Heizperiode: frühzeitig Fachmann einschalten

Bei allen Fragen zum Thema Nachrüstung, Stilllegung oder Austausch ist der Ofen- und Luftheizungsbauer der richtige Ansprechpartner. Er berät, ob und welche Nachrüstung lohnt, oder ob ein neues, emissionsärmeres Gerät mit höherem Wirkungsgrad und geringerem Brennstoffverbrauch sinnvoller und kostengünstiger wäre. Der beste Zeitpunkt für die Umrüstung oder einen Austausch der Feuerstätte ist direkt nach der aktuellen Heizperiode. Es ist ratsam, sich frühzeitig einen Termin beim Fachmann zu sichern, damit im nächsten Winter eine zukunftssichere Holzfeuerstätte Wärme spendet. Adressen von Ofenbauern in der Nähe gibt es auf www.kachelofenwelt.de

GVOB
Als Dachverband repräsentiert der GesamtVerband OfenBau e.V. (GVOB) das Handwerk, die Industrie und den Großhandel bei übergreifenden Themen der Branche gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit.

Kontakt
Lorenz & Company Werbeagentur GmbH
Pia Schumacher
Storlachstraße 4
72760 Reutlingen
07121/3893-11
07121/370799
26c8626db3d765a5ed79f9d5369a1dc89a53c763
http://www.lorenz-company.de

Bildquelle: AdK/www.kachelofenwelt.de/Gutbrod

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Weiter erlaubt: Zukunftswärme von Holzfeuerstätten

Geld für Altmetall: Schrottverkauf in Aachen mit sofortiger Barauszahlung!

Schrottankauf Aachen In Aachen wächst die Nachfrage nach zuverlässigen Schrotthändlern, die eine...

In Steinburg sind die Molche los – SH Netz überprüft Gastransportleitung zwischen Brokdorf und Hochfe

HanseWerk: Vom 22. bis 26. April 2024 wird die Gasleitung G21 durch SH Netz gereinigt, vermessen und analysiert - ohne Einschränkungen für die Kunden.

Diskussion über Stilllegung oder Umwidmung von kommunalen Gasnetzen

Nach einem Green Paper des BMWK und einer die DIW-Analyse "Wärmewende", sollte die Bundesregierung Kommunen bei der Stilllegung der Erdgasnetze unterstützten.

Erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 bei HanseWerk-Tochter SH Netz: 12,5 Millionen Euro Dividende für Kommunen

Wachstumskurs bei SH Netz, Tochterunternehmen von HanseWerk, hält an: 260 Stellen neu besetzt.

Kachelofen und Kamin müssen gut geplant sein

Wer offenes Feuer ins Haus holen will, sollte sich dafür Zeit nehmen und den passenden Fachbetrieb finden, rät Kachelofen- und Luftheizungsbaumeister Marcus Breuer, Inhaber von Kachelöfen Breuer.

Holzwärme nachhaltig zukunftssicher und CO2-neutral

Neues Gebäudeenergiegesetz ab 1.1.2024 in Kraft Ab 1. Januar 2024 gilt das...

Kachelofen in das Heizungssystem integrieren: Ökologisch, wirtschaftlich, effizient

Hohe Energiekosten und die erneuerbaren Energien bestimmen die private Wärmewende. Wenn...

Neuer Heizeinsatz für den alten Kachelofen: Ein feuriges Herz mit moderner Schlagkraft

Ende 2024 läuft Austauschfrist für alte Holzfeuerungen ab Die Zeit läuft: Alte...