StartseitePolitik und RechtBGH - Nutzung von geschütztem Testsiegel nur mit Lizenzvertrag

BGH – Nutzung von geschütztem Testsiegel nur mit Lizenzvertrag: OnPrNews.com

BGH – Nutzung von geschütztem Testsiegel nur mit Lizenzvertrag

Die Nutzung von markenrechtlich geschützten Testsiegeln ist ohne entsprechenden Lizenzvertrag nicht zulässig. Das hat der BGH am 12.12.2019 entschieden (Az.: I ZR 173/16, I ZR 174/16 und I ZR 117/17).

Testsiegel können beim Verbraucher für Vertrauen in die Qualität der Produkte sorgen. Der gute Ruf und die Wertschätzung für Testsiegel darf von Dritten nicht in unlauterer Weise ausgenutzt werden, indem das Siegel ohne entsprechenden Lizenzvertrag mit dem Markeninhaber verwendet wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.

Mit drei Urteilen vom 12. Dezember 2019 hat der BGH die Rechte der Inhaberin einer Testsiegel-Marke gestärkt. Diese hatte 2012 das Testsiegel als Unionsmarke eintragen lassen. Den Herstellern und Vertreibern der getesteten Produkte wurde die Werbung mit dem Testsiegel unter der Voraussetzung gestattet, dass sie dafür eine entsprechende Lizenz erwerben.

In den drei Fällen vor dem BGH hatten Versandhändler für Produkte mit dem Testsiegel geworben, ohne einen entsprechenden Lizenzvertrag abgeschlossen zu haben. Dabei wichen die Produkte in Größe oder Farbe zum Teil von den getesteten Waren ab. Es ging dabei um Babyprodukte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen

Die Markeninhaberin sah durch diese Werbung die Rechte an ihrer Unionsmarke verletzt. Ihre Klage hatte in allen drei Fällen vor dem BGH Erfolg. Das markenrechtlich geschützte Testsiegel verfüge über einen hohen Bekanntheitsgrad. Mit der Verwendung des Testsiegels werde den Verbrauchern Informationen zur Beschaffenheit und Qualität der Produkte vermittelt, so die Karlsruher Richter. Wer an dem guten Ruf des Testsiegels partizipieren möchte, müsse auch bereit sein, dafür zu bezahlen, sprich einen entsprechenden Lizenzvertrag abzuschließen. Ansonsten liege ein Verstoß gegen das Markenrecht vor. Der gute Ruf und die Wertschätzung dieser Marke werde dann in unlauterer Weise ausgenutzt, so der BGH.

Zudem stellten die Karlsruher Richter klar, dass das Testsiegel nur für das konkret getestete Produkt verwendet werden dürfe. Auch wenn die Produkte nur in Größe oder Farbe abweichen, dürfe das Label nicht verwendet werden.

So wichtig es ist, die eigene Marke zu schützen, so hart können Verstöße gegen das Markenrecht sanktioniert werden. Im Markenrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/ip-recht/markenrecht.html

MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie BGH – Nutzung von geschütztem Testsiegel nur mit Lizenzvertrag

Philippinen: Shincheonji richtet Seminar für Pastoren und Gläubige aus

Vorsitzender Man Hee Lee: „Meine Mission ist es, Zeugnis abzulegen von...

10. jährlicher ET Embassy-Day, ein Meilenstein bei der Vorbereitung auf die Rückkehr der Außerirdischen

Der 10. jährliche ET Embassy-Day markiert einen Meilenstein bei der Vorbereitung...

GREGOR: KI-Grundbuchleser für Grundbuchorganisation

Künstliche Intelligenz vereinfacht und beschleunigt die Arbeit mit Grundbuchauszügen Düsseldorf, März 2024....

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

ARAG Experten befassen sich mit der Gleichbehandlung im Arbeitsleben Am 8. März...

Rechtsicher im Internet

Probleme und Lösungen ## I. Einführung Das Internet eröffnet vielfältige Möglichkeiten, geht jedoch...

Cyber-Kriminalität – Herausforderung im Handelsrecht

Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht Cyber-Kriminalität ist auch im Handelsrecht ein großes...

Berliner Testament und Erbschaftssteuer

Berliner Testament und Erbschaftssteuer Das Erbrecht kennt das Berliner Testament. Es...

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier – Selbstanzeige möglich

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich Airbnb-Vermietern droht Ärger mit...